Fragen & AntwortenFragen & Antworten zu GKE Wir waren aufgrund der ständigen Veränderungen durch die EU-Gesetzeslage dazu gezwungen, diese Website derart anzupassen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht und nicht in Konflikt gerät mit Produkten, die entweder der Lebensmittel- und Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung, der Arzneimittel-Verordnung oder gar der Biozid-Verordnung unterliegen. Leider hat man uns in den vergangenen Jahren immer wieder von anonymer Seite her angezeigt, so dass wir letztendlich sämtliche Aussagen entfernt haben, die eine derartige Anwendungsmöglichkeit indirekt in Betracht ziehen oder vielleicht sogar suggerieren könnten. Die Bewerbung jeder Art von Mittel ist in der EU verboten und bedarf einer EU-weiten Zulassung, so dieses als antimikrobiell, antiseptisch oder zu ähnlichen Zwecken angepriesen, angeboten oder verkauft wird. Daher haben wir, um weiterhin die Gesetzeskonformität gemäß EU-Gesetz zu gewährleisten, mögliche Aussagen auf unserer Website entfernt, die einem eine über den Verwendungszweck im Luftdiffusor hinausgehende Anwendungsmöglichkeit von CITROSEPT-GKE suggerieren könnten. Dazu gehört auch, dass wir sämtliche Erfahrungsberichte von Anwenderinnen und Anwendern, sowie auch Angaben über mögliche oder nicht mögliche Wirkungen von CITROSEPT entfernt haben. Sollten Sie dennoch weiterhin etwas Unzulässiges oder Gesetzwidriges auf unserer Website finden, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit! Wir werden dies natürlich sofort abändern. Es tut uns sehr leid, diese EU-Gesetze haben nicht wir gemacht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir das CITROSEPT ausschließlich zur Anwendung in Aromaöl-Diffusoren und Ultraschallzerstäubern zur Raumluftverbesserung empfehlen und daher jede Verantwortung aufgrund einer andersartigen Anwendung ablehnen und uns davon distanzieren müssen. Wir halten jedoch jeden Menschen für ein vernunftbegabtes Lebewesen, welches das einzigartige Recht hat, sich entsprechend seiner Denk- und Handlungsweise frei zu entfalten, sich frei zu informieren und sein Leben dementsprechend zu gestalten. Wir sind nämlich absolut keine Anhänger von „betreutem Denken“, weder durch den Staat, noch durch die Pharmaindustrie und auch nicht durch diverse Verschwörungstheorien.
Wenn wir auf dieser Website von GKE sprechen, so meinen wir damit ausschließlich immer den „bitteren“ Extrakt von Dr. Jacob Harich, welchen wir nunmehr seit 25 Jahren, sehr zur Zufriedenheit unserer Mitglieder, Kundinnen und Kunden, in unserem CITROSEPT-Grapefruitkernextrakt verwenden. Wenn wir hingegen von einem „nicht-bitteren“ GKE sprechen (diese haben wir in der Vergangenheit immer als „Imitate“ bezeichnet), so meinen wir damit jene Extrakte, die mit bekannten pharmazeutischen Auszugs- und Lösungsextraktionen zumeist von pharmazeutischen Unternehmen selbst hergestellt werden. Unsere Unterscheidung mag leider ein wenig plump wirken, aber aus gegebenem Anlass – wie sie hier weiter entnehmen können, dürfen wir eine gewisse Wörtwahl nicht mehr verwenden. Daher unterteilen wir den Grapefruitkernextrakt allgemein nur noch in den „bitteren“ GKE und den „nicht-bitteren“ GKE. Kurze Vorabinfo: Die Extraktionsmethoden zur Gewinnung des „nicht-bitteren“ GKE sind nicht geeignet, die polyphenolen Bitterstoffe und insbesondere die Fruchtsäuren und andere wesentliche Bestandteile bis hinab in die tiefste Ebene in ihrer Ganzheit zu extrahieren, daher schmecken diese Produkte auch nur wenig bitter, sondern eher süßlich (durch das Glyzerin). Pharmazeutisch sind die nicht-bitteren GKE zwar auch als Extrakt zu bezeichnen, doch sind der bittere und der nicht-bittere Extrakt im Grunde zwei völlig unterschiedliche Produkte, die mit gänzlich anderen Extraktionsverfahren hergestellt werden und völlig andere Eigenschaften aufweisen, so dass man diese im Grunde überhaupt nicht miteinander vergleichen kann, weil es sich schon grundsätzlich einfach um etwas ganz anderes handelt. Deshalb weisen wir hier gleich zu Beginn ausdrücklich daraufhin, dass ausschließlich die nicht-bitteren GKE in der EU als Nahrungsergänzungsmittel erlaubt sind und auch als solche verkauft werden dürfen (eben weil diese nur eine minimale Menge der polyphenolen Bitterstoffe enthalten). Näheres dazu erfahren Sie in den Antworten zu den nächsten Fragen. Auch weisen wir immer wieder ausdrücklich darauf hin, dass CITROSEPT nach gegenwärtigem Stand der Kenntnisse der EU-Bio-Chemie weder als NEM angeboten werden darf, ebensowenig als Arzneimittel, als Konservierungsmittel, zu therapeutischen Zwecken oder gar als Biozid. Wir empfehlen ausschließlich den Einsatz in Luftbefeuchtern oder in Aromaöl-Diffusoren. Frage 02 Dr. Jacob Harich war nicht nur Arzt, Immunologe und Einstein-Laureate-Physiker, sondern auch begeisterter Hobbygärtner. Als er Ende der 50er Jahre von Deutschland in die USA auswanderte und mit seiner Familie schließlich im US-Grapefruitland Florida sesshaft wurde, wurde seine Geduld bei der Gartenarbeit auf eine harte Probe gestellt. Denn die in Florida massenhaft vorhandenen Grapefruits, insbesondere deren Kerne, wollten sich bei seiner Gartenarbeit einfach nicht kompostieren lassen. Nicht nur als Hobbygärtner, sondern auch als Immunologe, war er fasziniert davon, wie diese relativ weichen, nur von einer zarten Haut geschützten Kerne so widerstandsfähig sein konnten gegen die Kompostierung. Denn die Kerne enthielten keine Giftstoffe, wie es bei anderen Fruchtkernen (wie z.B. dem Apfel) vielfach der Fall ist und Grapefruitkerne gelten auch in der medizinischen Literatur als nicht-toxisch; natürlich gilt auch hier: Die Dosis macht`s. So war er denn schließlich Mitte der 60er Jahre sehr angetan von der Idee, diese Substanzen zu extrahieren, um sie auch für den modernen Menschen in mancherlei Hinsicht nutzbar zu machen. Dr. Harich ging voller Enthusiasmus ans Werk, um diese äußerst bitteren Natursubstanzen zu extrahieren. Dabei musste er jedoch bei den ersten Versuchen enttäuscht feststellen, dass selbst die besten bislang bekannten pharmazeutischen Extraktionsverfahren für pflanzliche Extrakte nicht dazu geeignet waren, alle bitteren und insbesondere auch die säurehaltigen Grundsubstanzen aus den Grapefruitkernen zu lösen und zu extrahieren. Er ließ sich davon jedoch nicht beirren und forschte entschlossen weiter. Er hatte in seiner Jugendzeit in Deutschland bereits Atomphysik studiert und beschäftigte sich nun in den USA auch intensiv mit Molekularbiologie und dem neu entstehenden Wissenschaftszweig der Phyto-Chemie, der Chemie von Pflanzen. Auf diese Weise entwickelte er in Jahrzehnte langer Arbeit durch stetiges mühsames Experimentieren, mit Hilfe von mechanischen Methoden wie Hitze, UV-Strahlung, elektromagnetischen Wellen und Feldern und seinem Wissen über die atomaren und molekularen Zusammenhänge der pflanzlichen Biochemie, ein neues und höchst fortgeschrittenes bio-technologisches Extraktionsverfahren. Für dieses Verfahren erhielt Dr. Harich mehrere Patente. Das erste erhielt er Anfang der 1970er Jahre, das letzte Patent 1997. Dieses ist zwar bereits 2017 abgelaufen, derselbe Extrakt wird jedoch in proprietärer Weise, basierend auf das Patent, von seiner Tochter im Familienunternehmen weiter produziert. In der Patentbeschreibung ist nur der grobe, äußerliche Rahmen vorgegeben, jedoch nicht die in jahrzehntelanger Experimentiertätigkeit mühsam eruierten Feineinstellungen bei Reaktionszeiten, Temperatur, UV-Strahlungsstärke oder elektromagnetische Feldstärken. Diese sind ausschließlich Bestandteil des proprietären (firmeneigenen) Herstellungsverfahrens nach Dr. Harich. So müsste man auch nun noch sehr viel Zeit und Geld investieren, um dieses Verfahren irgendwann in derselben Weise nachmachen oder nachahmen zu können. Leider sind heutzutage jedoch fast ausnahmslos alle Hersteller, die einen „Grapefruitkernextrakt“ mit einem gewöhnlichen Verfahren herstellen, der Meinung, ihr Extrakt sei genauso gut wie der Dr. Harich GKE oder vielleicht gar noch besser, weil er keine Bitterstoffe enthält, bzw. wie es ein „Experte“ in einer TV Sendung einmal freundlich lächelnd erklärte, sei „das Bittere im Extrakt vermutlich auf unzulässige, chemische Konservierungsmittel zurückzuführen, weil echter GKE ganz einfach süß schmecken muss“. Die moderne Wissenschaft bzw. deren Massenmedien oder bezahlte Schreiberlinge tun das ihrige dazu, dass der Großteil der Menschen heute gar nicht mehr weiß, dass Grapefruitkernextrakt ursprünglich sehr intensiv bitter und astringierend (zusammenziehend) schmeckte. Nicht, weil etwas beigefügt wurde, sondern weil die Substanzen bestimmter Sorten von Grapefruits einfach eine immens große Menge dieser Bitterstoffe enthalten und mit dem Verfahren von Dr. Harich auch effektiv genutzt werden können. Wir haben GKE, die nicht-bitter sind, schon am Anfang unserer Tätigkeit, Mitte der 90er Jahre immer als relativ nutzlose „GKE-Imitate“ bezeichnet und tun dies auch weiterhin, auch wenn wir den nicht-bitteren GKE ihre Existenzberechtigung nicht absprechen. Diese sind einfach etwas anderes als der bittere GKE. Ich selbst habe einmal aus Interesse einen Kern der Sorte Ruby Red zerbissen; also ich würde dies freiwillig kein zweites mal tun. Das war so dermaßen extrem bitter, dass ich es nicht mit Worten beschreiben kann. Es war einfach nur bitter ohne Ende.... Von wegen, GKE muss süß schmecken. Frage 03 Grundsätzlich können nur Früchte von älteren Grapefruitsorten wie Ruby Red, Albeno, Ducan, March, Thompson und Shaddon verwendet werden. Diese müssen zudem auch noch unter bestimmten Umgebungsbedingungen wachsen, wie dies nur in Afrika, Peru oder in Florida/USA der Fall ist. Nur derartige Grapefruits enthalten nämlich in den Kernen bzw. den Fruchtmembranen auch tatsächlich die zwingend erforderliche Menge an polyphenolen Bitterstoffen, Fruchtsäuren und an ätherischen Substanzen, um daraus einen effektiv bitteren GKE herstellen zu können. Es hat sich nicht bestätigt, dass man auch mit anderen Sorten von Grapefruitkernen tatsächlich denselben bitteren Extrakt herstellen kann oder könnte. Hier sollen nun die einzelnen Verfahrensschritte beschrieben werden: Schritt 1 Die Grapefruits werden von Hand gepflückt, um Beschädigungen zu vermeiden, dann gewaschen und geschält. Dabei wird die Schale (Flavedos und Albedos genannt dh. der äußere und der innere Teil der Schale) in einem Stück entfernt, ohne dabei die inneren Segmenthäute der Fruchtspalten zu beschädigen. Nach der völligen Entsaftung der geschälten Frucht in der jeweiligen Saftfabrik, bleiben sowohl die Kerne, als auch die Häute der einzelnen Segmente, die Hautreste der Saftbläschen und das Fruchtmark übrig (zusammenfassend auch als Membrane oder als pulps bezeichnet). Schritt 2 Die Kerne werden von den fasrigen Membranen der div. Fruchthäute bzw. -membranen getrennt. Im Anschluss darauf werden beide voneinander getrennten Komponenten für mehrere Stunden bei langsamer Steigerung der Temperatur auf bis zu 150°C bzw. 200°C getrocknet, bis diese je nach Materialbeschaffenheit eine tiefbraune Färbung annehmen und letztlich von sämtlichen Wasserbestandteilen und -elementen befreit bzw. ausgetrocknet sind. Die Säuren der Substanzen in den Kernen und Membranen, wie Ascorbinsäure, Hydroxysäure, Benzoesäure, Phenolsäure, usw. werden dabei vollkommen ausgetrocknet bis zu ihrer festen Form. Der grobe Anteil an den flavonoiden und polyphenolen Substanzen liegt bei etwa 14-15%, an natürlicher Ascorbinsäure sind ca. 16,5% vorhanden. Die natürliche Ascorbinsäure ist hier insbesondere wichtig, da diese chemisch weitaus stabiler ist als künstlich hergestelltes Vitamin C. Schritt 4 Die völlig ausgetrockneten bzw. von Wasser befreiten Substanzen werden samt ihren groben und nicht wasserlöslichen Bestandteilen im Verhältnis von 80% Samenkerne und 20% Fruchtmembrane miteinander vermischt. Schritt 5 Diese extrem trockene Mischung von Kernen und Membranen wird anschließend mit der kinetischen Schlag- und Prallkraft einer Hammermühle zu einem feinen Pulver zerkleinert. Das Mahlgut verbleibt dabei so lange im Mahlraum, bis es so klein zerstampft ist, dass es durch ein feines Pulversieb fällt. In keinem Fall darf das Mahlgut mit einer normalen Mühle zermahlen werden, da die dabei auftretenden Reibungskräfte den Großteil der Substanzen in deren molekularer Struktur schädigen oder zerstören würden, was bei einer Hammermühle nicht der Fall ist. Zur Sicherheit werden diese Materalien mit einem Perkin-Elmer Atomic Absorbtions Infrarot-Massenspektrometer auf Kontamination mit Pestiziden und anderen Umweltgiften getestet. Ausschließlich nicht kontaminiertes Material darf verwendet werden. Schritt 6 Dr. Harich war anfangs damit konfrontiert, dass die Substanzen zwar schon in ihrer Ganzheit extrahiert werden konnten, dass diese danach molekular jedoch völlig instabil waren und somit eine Konservierung erfordert hätten. Das war jedoch ganz und gar nicht im Sinne des Erfinders, da dies keineswegs den Eigenschaften der Grapefruitkerne entsprach, die in seinem Garten partout nicht verrotten wollten. Er beschäftigte sich also wie bereits gesagt, zusätzlich mit Phytochemie und Molekularbiologie und erdachte bzw. erfand dabei ein bio-technologisches Verfahren, um damit durch moderne Technologie einen bio-chemischen Stabilisierungs- bzw. einen Reaktionsprozess in der Masse der pflanzlichen Substanzen auszulösen. Dies soll hier nun in groben Zügen und möglichst verständlicher Weise kurz zusammengefasst werden: Dieselbe Gewichtsmenge an Glyzerin (aus Kokosfett), die dem Gewicht des Pulvers an gemahlenen Kernen und Membranen entspricht, wird zusammen in die Druckkesselanlage gefüllt und dabei auf bis zu etwa 150° Grad erhitzt. Glyzerin wird dabei nicht speziell als Lösungsmittel, sondern vor allem als Trägermittel für die polyphenolen Bitterstoffe und div. Fruchtsäuren während des Stabilisierungsprozesses verwendet. In diesem technisch sehr aufwendigen bzw. in diesem mehrstündigen Koch-und Reaktionsverfahren in dem Hochdruckkessel zirkulieren und reagieren die pflanzlichen Substanzen mit Hilfe des Trägerstoffes Glyzerin und unter Einwirkung ° von Temperaturen zwischen 150- 200°C, als Aktivierungsenergie* miteinander. * Aktivierungsenergie (z.B. Wärme, UV-Strahlung, Magnetismus) ist die Energie, die erforderlich ist, um ein Teilchen (Molekül, Atom, Elektron, usw.) aus einem bestimmten Energieniveau in ein höheres Energieniveau zu überführen, in dem das Teilchen eine zuvor nicht gegebene bzw. neue „Aktivität“ erhält. Mit diesem Verfahren wird im folgenden ein automatisch ablaufender Reaktions- bzw. Stabilisierungsprozess in Gang gesetzt, in dem sich die pflanzlichen Substanzen molekular neu gruppieren bzw. gruppieren sich diese molekular um und bilden dabei am Ende eine völlig neue Substanz aus den pflanzlichen Bestandteilen. Dieser Reaktions- und Stabilisierungsprozess endet erst dann ganz automatisch, wenn dabei ein absolutes chemisches Gleichgewicht erreicht ist bzw. wenn sich alle pflanzlichen Ausgangssubstanzen komplett umgewandelt haben und der bio-chemische Prozess somit abgeschlossen ist bzw. die derart stabilisierte Bitterstoffsubstanz als solche extrahiert werden kann. Die Mindesthaltbarkeit (shelf life) der so gewonnenen, rein pflanzlichen GKE-Endsubstanz liegt im Schnitt bei etwa 7 Jahren (d.h. diese benötigt keine weitere Konservierung, weil diese bereits in-sich-selbst-stabilisiert bzw. konserviert ist). Diese stabilisierte Bitterstoffsubstanz wird abschließend mit hohem Druck von bis zu 1,2 Tonnen zusammen mit dem Glyzerin in Form einer einheitlichen bzw. neu gebildeten goldgelben bis goldfarbenen Substanz extrahiert. In Aussehen und Konsistenz ähnelt der so gewonnene Dr. Harich GKE extrem zähflüssigem Honig. Für die Entwicklung bzw. die Erfindung dieser sensationellen bzw. völlig neuen bio-technologischen Extraktionsmethode für den bitteren Grapefruitkernextrakt erhielt Dr. Harich im Verlauf der Jahre zwei Patente. Dr. Harich verstarb leider im Jahr 1996 im Alter von 76 Jahren. Bis zu dem Zeitpunkt reiste er um die Welt, um in Vorträgen sein fachliches Wissen über „Das Wunder im Kern der Grapefruit“ und seinen Grapefruitkernextrakt, an möglichst viele Gleichgesinnte und nach natürlichen Alternativen suchenden Menschen, in Vorträgen weiter zu geben. Leider war er so auch nicht mehr in der Lage, die bei der Extraktion stattfindenden bio-chemischen Stabilisierungs- und Reaktionsprozesse noch vollumfänglich zu erforschen und diese auch ausführlich zu dokumentieren. Das Endergebnis seiner Extraktion zeigt jedoch ohne Zweifel, dass dieses Verfahren funktioniert, auch wenn dieses von der EU-Pharmaindustrie bisher auf das heftigste torpediert, lächerlich gemacht oder überhaupt gar völlig ignoriert wird. Auch die Frage, ob denn dieser Extrakt wirklich noch rein natürlich ist, wenn man dazu ein technisch so anspruchsvolles und aufwendiges Reaktions- und Stabilisationsverfahren benötigt, mag immer wieder gestellt werden. Als Antwort dazu schreiben Sharamon und Baginski in ihrem Buch Das Wunder im Kern der Grapefruit in einer Zusatzbemerkung: “Es gab eine gewisse Diskussion, ob der Extrakt nach dem Durchlaufen mehrerer Umwandlungsprozesse noch als rein natürlich bezeichnet werden kann. Wir können nicht sagen, wo denn hier eine Grenze zu ziehen wäre. Tatsache ist, dass der Extrakt auf rein pflanzlicher Basis aufbaut (und frei von chemischen Zusätzen ist; eig. Anmerkung). Als wir das erste Mal auf den Extrakt stießen, wurde er vor allem von naturheilkundlich arbeitenden Ärzten, Heilpraktikern usw. eingesetzt, sowie von Herstellern von Naturheilmitteln, Naturkosmetik u. a. vertrieben. Dies hat sich bis heute nicht geändert“. Das ist, simpel erklärt, jener bittere Grapefruitkernextrakt, wie er im Buch von Dr. Allan Sachs und von Sharamon und Baginski beschrieben wird und auch als Rohstoff in unserem CITROSEPT verwendet wird. Es ist somit kein einfacher Standard-Auszugsextrakt oder gar eine Lösungsextraktion, wie fälschlicherweise immer wieder angenommen oder behauptet wird, sondern ein bio-technologisch sehr fortgeschrittenes „Reaktionsprodukt“ zur Stabilisierung des aus Kernen und Membranen gewonnenen Dr. Harich GKE. Das CITROSEPT ist also in keiner Weise vergleichbar mit dem weitläufig im Internet angebotenen Grapefruitkernextrakt, welche fast ausnahmslos mit herkömmlichen Standard-Auszugsverfahren oder ähnlicher bzw. modifizierter Techniken hergestellt werden. Einfach kurz und verständlich nochmals zusammengefasst: Mit dem bio-technologischen Verfahren nach Dr. Harich werden mit den Grapefruitsubstanzen und pflanzlichem Glyzerin chemische Reaktionen und Vorgänge gestartet, bei denen aus bio-chemischen Verbindungen andere bio-chemische Verbindungen entstehen, indem auf molekularer Ebene die Atome der Ausgangssubstanzen (die Reaktanten) miteinander agieren, interagieren bzw. reagieren und dabei andere atomare bzw. molekulare Bindungen eingehen. Dabei entstehen aus den Ausgangsstoffen andere bzw. neuartige Substanzen. Es erfolgt dabei eine Stoffumwandlung, die jedoch immer mit einer entsprechenden Energieumwandlung verbunden ist. Die bio-chemischen Reaktionsprozesse unterliegen dabei den Gesetzen der Energieerhaltung, d. h. wenn dieser Prozess in Gang gesetzt wird, endet der natürlich ablaufende Reaktionsprozess erst dann, wenn das chemische Gleichgewicht wieder hergestellt wurde bzw. die Ausgangsstoffe (die Reaktanten) komplett umgewandelt worden sind. Die wichtigsten Punkte bei der Herstellung sind: 1.) die richtigen Rohstoffe, 2.) die richtige Trocknung, 3.) die richtige Mahltechnik, 4.) die richtige Technologie zum Starten des natürlich ablaufenden bio-chemischen Stabilisierungs- und Reaktionsprozesses. Allein durch physikalische Methoden, mit Hilfe von großer Wärme, UV-Stahlung und Magnetismus, wird ein hochkomplexer bio-chemischer Reaktions- bzw. Stabilisierungsprozess in Gang setzt, durch welchen sich die Substanzen auf natürliche Weise schließlich derart umbilden, dass sie sich in einer ganzheitlichen Substanz komplett in-Sich-Selbst wieder stabilisieren. 5.) Die richtige Technik zum Extrahieren des umgewandelten Komplexes aller Stoffe aus den Kernen und Membranen durch hohen Druck. 6.) Es werden absolut keine chemischen oder andere Zusätze, Konservierungsmittel oä. zugesetzt oder verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass nur der ursprüngliche Erfinder und Patentinhaber Dr. J. Harich und die Herstellerfirma, die spezifischen Feinheiten des Verfahrens kennen (z. B. die auf Zehntel Sekunden oder Zehntel Grad genauen Zeit- und Temperatureinstellungen beim bio-chemischen Reaktions- und Stabilisierungsprozess. Aber genau diese „winzigen Kleinigkeiten“ im Herstellungsprozess, als auch das geeignete Rohstoffmaterial an Kernen und Membranen garantieren insbesondere dafür, dass CITROSEPT bzw. der dafür verwendete Grapefruitkernextrakt nach Dr. Harich auch tatsächlich jene Eigenschaften besitzt, wie es Grapefruitkerne in der Natur zeigen bzw. wie sie diesen in der allgemeinen Literatur zugeschrieben werden.
Frage 04 Wie kann es sein, dass sich ein ehemaliges Nahrungsergänzungsmittel plötzlich zur Luftverbesserung verwenden lässt, fragen sich viele, insbesondere neue Anwenderinnen und Anwender. Nun, der Grund ist relativ einfach. Im Rahmen seiner Erforschung von Anwendungsmöglichkeiten für seinen Grapefruitkernextrakt fand Dr. Harich unter anderem heraus, dass sich der Extrakt auch sehr gut zur Schaffung von einem sauberen und neutralen „Wohlfühlklima“ eignet. In dieser Phase seiner Tätigkeit, entwickelte er für größere Räumlichkeiten sogar einen großen Luftzerstäuber bzw. Luftumwälzer für den GKE, für welchen er ebenfalls ein Patent erhielt. Wie die langjährige Erfahrung zeigte, reicht für kleinere Räume jedoch auch ein halbwegs guter Aromaöl-Diffusor aus, um denselben Zweck zu erfüllen. Frage 05 Für die Extraktion herkömmlicher, nicht-bitterer GKE werden altbekannte pharmazeutische Auszugs- und Lösungs-Extraktionsverfahren verwendet, wie sie auch für diverse andere Pflanzenauszüge bzw. -extrakte genutzt werden. Wie schon mehrfach erklärt, sind diese pharmazeutischen Verfahren jedoch nicht dazu geeignet, die effektiv bitteren und säurehaltigen Stoffe aus den Grapefruitkernen zu extrahieren. Es werden lediglich kleine Mengen an Flavonoiden (meist Naringin) extrahiert und zur Konservierung dieser Extrakte wird dann Ascorbinsäure beigemischt. Derartige „GKE“ schmecken eher süß (duch das Glyzerin). Da die enthaltene Ascorbinsäure (zur Konservierung) und das Flavonoid Naringin bereits als Zusatzstoffe bei der industriellen Lebensmittelproduktion eingesetzt werden, können derartige nicht-bittere „GKE“ auch als Nahrungsergänzungsmittel angeboten und verkauft werden. Dies ist beim Extrakt von Dr. Harich nicht der Fall. Zwar sind auch hier Ascorbinsäure (die natürliche Variante) und Flavonoide enthalten, jedoch werden mit dem Extraktionsverfahren von Dr. Harich ausnahmslos ALLE Inhaltsstoffe aus den Kernen und Membranen extrahiert, diese durchlaufen den vorhin beschriebenen bio-chemischen Reaktions- bzw. Stabilisierungsprozess, an dessen Ende sich eine völlig stabile bio-chemische Substanz ausbildet. Diese besitzt jedoch bislang keine Zulassung in der EU, sondern gründet einzig und allein auf vielfache Laborstudien in den USA, Südamerika und Südostasien, und insbesondere den praktischen Erfahrungen von Ärzten, Therapeuten und einer unüberschaubaren Zahl von privaten Anwendern in fast allen Ländern dieser Welt. Für die Entwicklung seines neuartigen bio-technologischen Extraktionsverfahrens zur Gewinnung eines „bitteren“ Grapefruitkernextrakts erhielt Dr. Harich zwei Patente. Frage 06 Durch das patentierte Extraktionsverfahren von Dr. Harich werden sämtliche Inhaltsstoffe bis auf das höchstmögliche Quantum aus den Grapefruitkernen und -membranen extrahiert und im Stabilisierungs- und Reaktionsprozess molekular in einen neuen ganzheitlichen Komplex umgewandelt. Die Mindesthaltbarkeit (shelf life) des so gewonnenen, rein pflanzlichen Extrakts liegt im Schnitt bei etwa 6-8 Jahren, benötigt also keine weitere Konservierung, weil dieser bereits in-sich-selbst-konserviert ist.
Frage 07 Einem unabhängigen Buchautor wäre es (noch) gestattet, seine eigenen Gedanken, Recherchen und Erfahrungen in seiner Literatur zum Ausdruck zu bringen. Als Hersteller jedoch dürfen wir derartiges in keinster Weise tun oder derartiges so publizieren, dass der Eindruck entsteht oder entstehen könnte, dass es sich beim CITROSEPT weiterhin um ein Nahrungsergänzungsmittel, ein Mittel für Heiltherapeuten oder gar um ein Biozid handeln könnte. Derartige Anwendungsempfehlungen, dass man CITROSEPT in einer derartigen Weise nutzen könnte, sind sowohl uns als Hersteller, als auch unseren Vertriebspartnern strikt verboten, da dies nicht der Fall ist bzw. keine derartigen EU-Zulassungen vorliegen. Unsere einzige Empfehlung für die Anwendung des CITROSEPT GKE ist der Einsatz in einem Aromaöl-Diffusor zur Raumluftverbesserung.
Frage 08 Als „GKE-Imitate“ haben wir in der Vergangenheit zusammenfassend all jene Extrakte bezeichnet, die keine bzw. nur sehr wenige oder keine Bitterstoffe enthalten und deswegen auch nicht-bitter sind. Denn gerade die Bitterstoffe bilden ja die Besonderheit des Dr. Harich GKE.
Frage 09 So wurde als erstes mit einer herkömmlichen und allgemein üblichen pharmazeutischen Extraktionsmethode (Lösung / Auszug) sogleich ein eigener GKE hergestellt. Dieser selbst hergestellte Extrakt diente und dient auch heute noch als Mustervorlage für das Modell: „So muss Grapefruitkernextrakt sein“. Dieser Extrakt ist kaum bitter, da nur ganz wenige Bitterstoffsubstanzen wie Naringin herausgelöst werden, aber ansonsten ist dieser sehr süß aufgrund des Glyzerins. Dieser "Musterextrakt" diente als Vorlage für die weitere Forschung zu Vergleichszwecken. Mittels moderner Untersuchungsmethoden wie der Massenspektrometrie wurden alle auf dem Markt befindlichen GKE-Produkte anhand dieser Vergleichsvorlage untersucht (damals waren ausschließlich nur Dr. Harich GKE Produkte unter verschiedenen Markenbezeichnungen, wie CITROSEPT, CITRICIDAL, Nutribiotic, etc. auf dem Markt). Bei diesem Vergleich stellte man fest, dass in ausnahmslos allen Extrakten von Dr. Harich tatsächlich doch „bittere Fremdstoffe“ enthalten waren, die im selbst hergestellten EU-Musterextrakt nicht vorhanden waren. Da man bei diesen Forschungsarbeiten scheinbar weder über das bereits vorhandene US-Patent von Dr. Harich informiert war und sich in Folge auch nicht um den so gewonnenen Bitterstoffkomplex bzw. die differente Extraktionsmethode von Dr. Harich kümmerte (beschrieben in Frage 3), ging man unmittelbar davon aus, dass der Hersteller des Harich Extrakts wohl etwas beigefügt hätte, wie z. B. ein starkes chemisches Mittel zur Konservierung oder ähnliches. Denn im eigenen Musterextrakt war ja nicht mal ansatzweise etwas derartig "Fremdes" zu finden bzw. dieser hatte auch keine in-sich-selbst-konservierende Eigenschaft. Wie früher schon beschrieben, fehlt einem "normalen" GKE nämlich der mit dem Verfahren von Dr. Harich gewonnene Komplex an Bitterstoffen, der jedoch charakteristisch ist für den bitteren GKE. Da diese "neue" Substanz im selbst hergestellten EU-GKE nicht vorhanden war, wurde diese Substanz gar nie als Bestandteil des Dr. Harich GKE in die Betrachtung miteinbezogen. Im Gegenteil, man vermutete sogleich einen Fremdstoff, bzw. dass der Hersteller vermutlich wohl chemische Mittel zur Konservierung des Extrakts beigefügt hätte. Und man begann somit, ganz konsequent nach chemischen Konservierungsmitteln in den Dr. Harich GKE zu suchen und die Ergebnisse mit den vorhandenen Laborparametern von bereits bekannten Konservierungsmitteln und ähnlicher Substanzen zu vergleichen. Es war erstaunlich, welche Substanzen dabei anfangs „identifiziert“ bzw. „gefunden“ wurden. In verschiedenen Mitteln hätte man immens große Mengen von chemischen Substanzen „identifiziert“, insbesondere von Methylparaben, Benzalkoniumchlorid oder vom hochgiftigen Benzethoniumchlorid (hier waren es gar bis zu 20 Prozent !!!), dass sich uns nur noch die Haare sträubten bzw. die AnwenderInnen eines solchen Mittels wohl umgehend mit schwersten bzw. tödlichen Vergiftungen im Spital gelandet wären. Denn im Gegensatz zu diesen „Anschuldigungen“, (die leider immer noch im Internet als "Beweise" herum geistern und offenbar auch einer "Wahrheitsfindung" dienen sollen) gab es bei sachgemäßer Anwendung, und selbst bei extremer Überdosierung, niemals Personen die Vergiftungserscheinungen hatten und schon gar nicht, dass Personen deswegen zum Arzt oder ins Krankenhaus mussten (wir beziehen uns dabei ausschließlich auf unser CITROSEPT aus Österreich, zu anderen Produkten können wir leider nichts sagen oder garantieren). Doch derartige Meldungen, dass chemische Konservierungsmittel im pflanzlichen GKE enthalten seien oder sein könnten, reichten aus, um im Internet und diversen Medien nichtsahnende Interessenten für immer abzuschrecken. Das deutsche Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin gab sogar eine Warnung vor GKE wegen angeblicher chemischer Konservierungsmittel heraus. Natürlich gab es in der EU auch Untersuchungen wie z. B. durch die Middlesex University in England mit dem weltweit tätigen Experten für Chemie und Phytochemie, Prof. Dr. John Wilkinson oder von der Lebensmittelforschungsanstalt MATFORSK in Oslo in Norwegen, wo zwar durchaus auch unbekannte Substanzen festgestellt wurden, diese seien jedoch nicht identisch mit den verdächtigen chemischen Substanzen. Derartige Ergebnisse wurden sowohl von den Behörden, als auch von den Experten und Expertinnen in den Medien, im Internet, etc. einfach dezent „weg-ignoriert“ oder als nicht maßgeblich abgetan. Für uns war dies eine enorm herausfordernde Zeit. Denn einerseits wurden uns von den EU-Behörden aufgrund der Behauptungen aus dem Pharmalabor, wirklich immens große Steine in den Weg gelegt, andererseits konnten wir direkt miterleben, dass diese Anschuldigungen einfach nicht stimmen konnten, weil es einfach keinerlei Vergiftungserscheinungen bei den vielen tausenden Anwendern gab bzw. es auch in den davor liegenden 25 Jahren außerhalb der EU keine negativen Vorfälle gegeben hatte. Insbesondere in den USA, in südamerikanischen Ländern wie Peru, im asiatischen Raum und in skandinavischen Ländern gab und gibt es weitreichende Erfahrungen, Studien und Forschungen mit dem Harich GKE bezüglich der Sicherheit zu Lebensmittelzwecken und der damit verbundenen Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt. Die Buchautoren Sharamon und Baginski haben Mitte der 1990er Jahre wirklich ausführlich weltweit recherchiert und stießen dabei nur auf eine erstaunlich große Begeisterung und Zustimmung in Ländern, in denen dieses Mittel schon seit Jahrzehnten bekannt ist und auch akzeptiert wird. Heute, nach über 20 Jahren, hat man sich in den chemisch-pharmazeutischen Kreisen anscheinend darauf geeinigt, dass es sich bei der „verdächtigen“ Substanz zwar nicht um das hochgiftige Benzethoniumchlorid handelt, sondern man sei sich ziemlich sicher, dass es sich letztlich um Benzalkoniumchlorid handelt. Dieses sei zwar auch ein industrielles Umweltgift, jedoch sei dieses nicht ganz so schädlich, denn es wird auch von der Pharmaindustrie als Wirkstoff und zur Konservierung von diversen Nasensprays und Augentropfen verwendet. Dass diese "Fremdsubstanz" im GKE von Dr. Harich tatsächlich ein bio-chemisches Reaktionsprodukt von pflanzlichen Naturstoffen sein könnte, welches durch ein völlig neuartiges bzw. auf ein Patent von 1997 basierendes proprietäres bio-technologisches Extraktionsverfahren hergestellt wird, passt anscheinend ganz und gar nicht in die Vorstellungen oder ins erwünschte Weltbild der pharmazeutischen Chemie-Industrie in und außerhalb der EU. So ist wirklich zu hoffen, dass diese wundervolle Entdeckung des Dr. Harich Grapefruitkernextrakt nicht der sturen und feindseligen Haltung von pharma-orientierten Bürokraten und Wissenschaftlern zum Opfer fällt, sondern einen wesentlichen Beitrag dazu leisten kann, dass, im Sinne der EU-Kommission, viele risikoreichere durch risikoärmere Substanzen ersetzt werden können. Frage 10 Es ist für uns nicht möglich, zu eruieren, ob Dr. Harich bestimmte phyto-chemische Abläufe bewusst geplant hat und wie weit er durch sein Wissen über die Atomphysik dazu inspiriert wurde. Oder ob er diesen Reaktionsprozess einfach durch Zufall bei seinen Forschungsarbeiten an der Entwicklung eines bio-technologischen Extraktionsverfahrens einfach nur ausgelöst und so entdeckt hat. Fakt ist jedoch, dass der Extrakt auf rein pflanzlicher Natur basiert, dass ausnahmslos alle Substanzen, Bitterstoffe, etc. extrahiert und in ganzheitlicher Weise in das Endprodukt miteinbezogen werden.
Frage 11 Obgleich wir diesen Punkt als sehr wichtig erachten, kann niemand von uns dies 100%ig kontrollieren, weil es derartige unabhängige Biokontrollstellen für derartige Agrarprodukte in den USA nicht gibt. Und die FDA gibt nur dann eine Beanstandung ab, wenn der Extrakt in irgendeiner Weise beanstandet würde, z. B. der Extrakt durch Pestizide oä. verunreinigt wäre. Auch haben US-Bescheinigungen in der EU keinen Wert und daher käme es bei einer Aussage von „biologisch“ ziemlich schnell zu Schwierigkeiten mit den österreichischen Bio-Kontrollstellen. Daher schreiben wir auch nicht „bio“ drauf (und ehrlich gesagt wird selbst in Österreich, wo immer alles „streng geprüft“ wird, oft genug Schindluder mit dem Wort bio betrieben). Jede Charge der Grapefruitsubstanz wird zu Beginn und am Ende der Extraktion vom Hersteller ausführlich auf Pestizide und Fremdsubstanzen geprüft und das ist für uns ausreichend. Wir vertrauen dabei auch sehr auf die FDA, denn diese kontrolliert den Herstellerbetrieb regelmäßig und auch sporadisch. Die FDA ist auch dafür bekannt, dass sie insbesondere bei pflanzlichen Substanzen und insbesondere bei deren Beanstandungen extremst streng agiert.
Frage 12 Es sind jedoch ausschließlich bestimmte Sorten von Grapefruitkernen und Membranen erforderlich. Ohne diese geht es nicht. Auch wenn diese früher im Abfall gelandet sind und man für die Entsorgung bezahlen musste, sind sich heute die Lieferanten der Einzigartigkeit ihres „Abfalls“ bewusst und daraus resultiert leider auch ein höherer Preis. Denn nur wenige Arten von Grapefruitkernen sind dazu geeignet, um damit einen effektiv bitteren Grapefruitkernextrakt nach Dr. Harich herzustellen. Im Gegensatz dazu werden normale, d.h. nicht bittere GKE, durch einfache pharmazeutische Methoden wie Auszugs- und Lösungsextraktion hergestellt. Da Flavonoide wie z.B. das Naringin in allen Grapefruitkernen bzw. -membranen enthalten ist, spielt die Sorte hier keine allzu große Rolle. Dadurch steht „Grapefruitabfall“ (Kerne und Membrane) aus industrieller Produktion in unvorstellbar großer Menge zur Verfügung und die Grapefruitsafthersteller sind schon zufrieden, wenn GKE-Produzenten ihnen diesen „Abfall“ abnehmen. Zur Herstellung des Dr. Harich GKE wäre dieser "Abfall" nämlich meist ganz und gar nicht geeignet. Oftmals wird einem derartigen nicht bitteren GKE noch zusätzlich das Flavonoid Naringin und Ascorbinsäure (synthetisches Vitamin C) beigemischt. Wir wollen derartige Produkte weder schlecht reden, noch in irgendeiner Weise diskreditieren. Aber ein Vergleich anhand der Preise ist hier nicht angebracht, da es sich beim CITROSEPT um ein Markenprodukt handelt, welches zwar den Dr. Harich GKE enthält, jedoch nicht mit einem Produkt verglichen werden kann, welches mit herkömmlichen pharmazeutischen Methoden gewonnen wird und es sich dabei um zwei grundlegend verschiedene Produkte handelt. Frage 13 Als die Bücher "Das Wunder im Kern der Grapefruit" und "Heilung mit Grapefruitkernextrakt“ von den Autoren Shalila Sharamon und Bodo J. Baginski in den späten 90er Jahren erschienen, gehörten wir - damals noch unter dem Namen "Cintamani-Gesundheitsservice" - zu den GKE Pionieren in Österreich bzw. in Europa. Bei den Recherchen zu ihren Büchern arbeiteten Sharamon und Baginski eng mit unserer damaligen Geschäftsführung zusammen, von der sie auch sehr viele Anwendungsbeispiele und Erfahrungsberichte erhielten. Aufgrund möglicher Schikanen durch die deutschen bzw. österreichischen Behörden wurde im Buchteil vielfach auf die Nennung von Namen und Markennamen verzichtet. Sie finden jedoch den direkten Hinweis in der Bibliographie der beiden vorher erwähnten Büchern unter CITROSEPT - Die Wirkung des Grapefruitkernextrakts; Das Wunder im Kern der Grapefruit - CITROSEPT, CITROSEPT - Grapefruitkernextrakt, CINTAMANI Gesundheitsservice, 3. Auflage, 1997; Seite 155 bzw. Seite 166. Bedauerlicherweise gibt es diese Bücher nur noch in gebrauchter Form. Denn aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde der Druck der beiden Bücher vor einigen Jahren plötzlich eingestellt. Obwohl es noch immer eine große Nachfrage gibt, käme eine Neuauflage wohl einem Wunder gleich. Der gesamte Buchtext ist derart inspirierend und mit soviel Kraft und Energie geschrieben, dass sich wahrscheinlich einige Experten und Expertinnen der pharmazeutischen Industrie und der Politik wohl sehr gestört gefühlt haben. Wird in diesen Büchern doch ein „Wunder“ beschrieben, welches es gemäß der herrschenden pharmazeutischen Meinung ganz und gar nicht geben kann (und somit wohl auch nicht geben darf). Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich nur für unser CITROSEPT aus Österreich garantieren. Wie wir wissen, wird in einigen osteuropäischen Ländern ebenfalls CITROSEPT angeboten, vielfach mit dem Zusatz lite oder light. Wir – Vedicon e.V. - besitzen das Markenrecht am Namen Citrosept nur in Österreich. Um Problemen mit Behörden in diesen Ländern aus dem Weg zu gehen, wird von diesen Firmen nicht der bittere Extrakt von Dr. Harich verwendet, sondern eine nicht-bittere Variante von „Grapefruitkernextrakt (daher oft der Zusatz „lite“) Frage 14 Wenn man die Situation in Deutschland, Frankreich und der Schweiz ganz nüchtern betrachtet, könnte man sagen, ja. Dennoch hegen wir diesbezüglich keine Verschwörungstheorien, wir glauben, dass die pharmazeutischen Experten und Expertinnen in der EU-Industrie einfach davon überzeugt sind, dass es mit den herkömmlichen pharmazeutischen Methoden nicht möglich ist, einen derart starken Bitterstoffkomplex auf pflanzlicher Ebene herzustellen. Womit sie auch recht haben! Denn mit den bisherigen pharmazeutischen Verfahren ist dies tatsächlich auch nicht möglich. So haben sich diese Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen vermutlich auch noch nie damit auseinandergesetzt, dass die Wahrheit auch eine andere sein könnte und Wissenschaft nicht etwas Starres ist, sondern sich ständig wandelt und z. B. sich durch neue Entdeckungen und Erfindungen auch ständig weiter entwickelt. Insbesondere die moderne Phytochemie existiert in der EU erst seit Beginn unseres 21. Jahrhunderts und befindet sich mehr oder weniger durchaus noch in einem Entwicklungsstadium. Fachliche Experten auf diesem Gebiet, wie Prof. Dr. John Wilkinson, sind in der EU noch eher selten und werden von industriellen Chemikern oft sogar lächerlich gemacht oder wie mittelalterliche Quacksalber betrachtet. So hält die chemische Industrie oftmals starr und steif an ihrem chemischen Weltbild als unverrückbare Wahrheit fest, als sei dieses absolut und ihr bisheriges Wissen in Granit gemeißelt. Und verweisen im Fall dieser neuen phyto-chemischen GKE-Substanz sogar darauf, dass diese unmöglich pflanzlichen Ursprungs sein könne, hätte die Chemie doch schon längst bewiesen, dass es sich dabei um bekannte und sehr schädliche petro-chemische Mittel handle und sich somit jede weitere Diskussion darüber und über wissenschaftliche Fortschritte in der modernen Pflanzen-Chemie (Phyto-Chemie) erübrigen würde. Aufgrund von verschiedenen Vorkommnissen, Gegebenheiten, Entwicklungen, aber auch von Irrtümern, insbesondere von falsch- positiven Untersuchungsergebnissen, halten sie es sogar für möglich, dass im Dr. Harich GKE gar verschiedene petro-chemische Industriechemikalien verwendet werden könnten. Daher verwendet die chemische Industrie zwar Unsummen an Fördergeldern um Beweise zu erbringen, dass die Stoffe im GKE schädlich sind oder sein könnten, ohne dabei in irgendeiner Weise zu berücksichtigen, dass es tatsächlich aber überhaupt keinen Beweis für diese Behauptungen über schädliche Auswirkungen der GKE-Substanz gibt. Was ist nun aber so ein falsch-positives Untersuchungsergebnis? Wenn man schon vor einer Untersuchung davon ausgeht, dass ein bestimmtes chemisches Mittel enthalten sein könnte, man gezielt danach sucht und dann tatsächlich etwas findet, das dem gesuchten Stoff ähnlich ist oder in bestimmten charakteristischen Parametern sogar Übereinstimmungen aufweist, und daraus dann die Schlussfolgerung zieht, man hätte gefunden was man gesucht hätte, dies jedoch falsch ist, weil zwar die Ähnlichkeit oder Übereinstimmung in Teilbereichen da ist; es aber nicht exakt dieselbe Substanz ist, sondern etwas anderes - dann spricht man von einem Falsch-Positiv. Man hat zwar "positiv" das gefunden, was man bereits vermutet und gesucht hat; obwohl dies "falsch" ist, weil es sich trotz der Übereinstimmungen nicht um den gesuchten Stoff handelt. Schon der Unterschied bei einem einzigen Atom oder der Atombindung auf der molekularen Ebene kann hierbei eine völlig andere Substanz bilden, möglicherweise sogar mit einer völlig anderen Wirkung. Falsch-positive Ergebnisse sind in der Wissenschaft sehr häufig und da die ausführenden WissenschaftlerInnen ihren Irrtum zumeist nicht selbst erkennen können, sind sie auch beinahe unerschütterlich von der Richtigkeit der Ergebnisse ihrer Untersuchungen überzeugt. Und erschaffen so, vielleicht sogar unbewusst, ein äußerst verzerrtes "wissenschaftliches" Bild von Dr. Harich`s wunderbarem Geschenk an die Menschheit. Dies ist einer der Gründe warum wir von VEDICON es uns seit 25 Jahren zur Aufgabe gemacht haben, diesen bitteren Extrakt von Dr. Harich weiterhin zu propagieren und die Wahrheit um Dr. Harich und die wunderbare Erfindung seines Grapefruitkernextrakts allen interessierten Anwenderinnen und Anwendern in aller Welt auch weiterhin zur Verfügung zu stellen. Wir glauben auch, dass derzeit wirtschaftlich und politisch sehr starke Interessen am Werk sind, denen nicht nur der Harich GKE, sondern Naturprodukte allgemein ein Dorn im Auge sind, wenn sie in deren Potential eine Konkurrenz für ihre eigenen industriell-chemischen Produkte sehen, wie es auch von Sharamon und Baginski in ihren Büchern mehrfach beschrieben wurde. Obwohl wir dies hier nicht weiter ausführen möchten, so hat das ganze Wirrwarr mit den angeblichen Konservierungsmitteln am Ende der 90er Jahre dafür gesorgt, dass große Händlerfirmen bislang derart abgeschreckt wurden, dass sich heute, 22 Jahre später, immer noch nur noch ganz wenige - meist kleinere -und ideell motivierte Händler, die selbst sehr positive Erfahrungen damit gemacht haben, getrauen, den Dr. Harich GKE überhaupt anzubieten. Frage 15 Im Jahre 1957 wanderte er in die USA aus und war an der Long Island Universität in New York tätig. Seine ersten intensiven Kontakte mit den Grapefruits hatte er, als er sich 1963 im "Herzen des Grapefruit Landes Florida", sesshaft machte. Die bitteren Grapefruitkerne übten von Beginn an eine große Faszination auf ihn aus und als er dann als leidenschaftlicher Hobbygärtner auch noch entdeckte, dass diese Kerne in seinem Komposthaufen nicht verrotteten, war sein Forscherdrang als Immunologe geweckt, denn: "Was macht diese Grapefruitkerne so extrem und effektiv bitter?“ Um seine Forschungstätigkeiten durchführen zu können, überzeugte Dr. Harich schließlich Dr. Steven Otwell und Dr. Wayne Marshall vom renommierten Laboratorium für Nahrungsmittelwissenschaft an der Universität Gainesville in Florida, mit ihm zusammen zu forschen. Obwohl die beiden renommierten Wissenschaftler am Anfang recht skeptisch waren, waren sie dennoch von Dr. Harich und seiner Idee sehr angetan und bereit, sich an den Forschungen zu beteiligen. Ihre Erwartungen wurden schließlich weit übertroffen, denn obwohl das Extraktions- bzw. das Reaktionsverfahren zu Beginn noch eher sporadisch und unausgereift funktionierte, so enthielt der gewonnene Extrakt doch bereits eine große Menge an Bitterstoffen. Dr. Otwell und Dr. Marshall demonstrierten die erstaunlichen Eigenschaften des bitteren GKE, indem sie ihn zur Konservierung und Haltbarmachung von diversen Lebensmitteln, sowie Fisch und Geflügel testeten. Fantastisch war, dass dazu schon kleinste Mengen davon ausreichten. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass es derartige Forschungen in der EU nicht gibt und es auch keinerlei derartige Zulassungen zu diesem oder ähnlichen Zwecken gibt. Obwohl in vielerlei Hinsicht fantastische Forschungserfolge in den USA und anderen Ländern erzielt wurden, so fehlte Dr. Harich und seinem GKE jedoch immer die notwendige Lobby, um diesen natürlichen Stoff gegen die milliardenschwere US- bzw. die weltweit operierenden Pharma- und Industriekonzerne durchzusetzen. Doch zog das in den 80er und 90er Jahren auftretende Medieninteresse an GKE in den USA durchaus die Aufmerksamkeit der chemischen Industrie auf sich. So hatten die GKE-Pioniere um Dr. Harich zu Beginn der 90er Jahre wohl eine der schwersten Herausforderungen in den USA zu bestehen. Im Grunde war es fast dasselbe Geschehen mit dem angeblichen petro-chemischen Konservierungsmittel, wie es sich 10 Jahre später in Deutschland (wie früher bereits beschrieben) an verschiedenen chemischen Instituten wiederholen sollte. Eine anonyme Anzeige, dass chemische Mittel im GKE entdeckt worden seien, ging an die US-Behörde FDA. Die FDA ging ganz rigoros vor. Es fanden unangekündigt Durchsuchungen von Privatwohnungen und Betriebsstätte statt. Nach mehreren Hausdurchsuchungen und ausführlichen Untersuchungen gab die amerikanische Lebensmittelbehörde FDA schließlich Entwarnung. Es stellte sich beim direkten Studium des Reaktionsprozesses vor Ort nämlich heraus, dass die verdächtigen „Fremdstoffe“ sich beim Reaktionsprozess am Ende des Vorgangs gebildet hatten. Weder war am Anfang ein derartiger Fremdstoff in den Rohstoffen von Kernen und Membranen enthalten, noch wurde etwas derartiges im Laufe des Prozesses in irgendeiner Weise beigefügt. Und dennoch war am Ende des Prozesses diese neuartige Substanz enthalten, die auf der molekularen Ebene einem chemischen Konservierungsmittel sehr ähnlich ist bzw. war. Und doch war es nicht identisch mit Benzethoniumchlorid, denn Benzethoniumchlorid und auch Benzalkonium sind synthetische Produkte aus totem Erdöl. Hätte die FDA bei der Untersuchung des Extraktions- bzw. Stabilisierungsprozesses, vom Anfang bis zum Ende, auch nur an irgendeiner Stelle den geringsten Verdacht gehabt, dass diese synthetischen Substanzen vorhanden oder gar beigefügt worden waren, so würde es den Dr. Harich GKE mit Sicherheit schon längst nicht mehr geben. Soviel Vertrauen in die FDA sollte man schon haben, da diese insbesondere gerade bei Naturprodukten und kleineren Herstellern extrem streng und kritisch sind und auch dementsprechend vorgehen. Durch das große Presse- und Medieninteresse erhielt der Dr. Harich GKE jedoch eine enorme positive Publicity und erlebte einen gewaltigen Aufschwung. So steht er seither nicht nur in Bio-Shops und Naturkostläden in den USA bzw. in aller Welt, sondern ist auch sehr beliebt bei ganzheitlich tätigen Naturkundlern, Therapeuten, usw. Dr. Harich verstarb leider im Jahre 1996. Bis zu seinem Todeszeitpunkt reiste er sogar noch im Alter von 77 Jahren als "Botschafter des GKE" immer wieder quer um die Welt, um an Gesundheit interessierten Menschen in großangelegten Vorträgen das erstaunliche Wunder, das in den Grapefruitkernen schlummert und sein Verfahren, dieses zu extrahieren, näher zu bringen. Er erhielt weltweit viele Ehrungen für den von ihm entdeckten Extrakt. Er ist somit wohl einer jener wenigen Forscher, der schon zu Lebenszeiten zumindest eine gewisse Anerkennung erhielt, die er für seine revolutionäre Entdeckung auch verdiente. Frage 16 „Aus für Naturstoffe zur Schädlingsbekämpfung?“ Wie aus diesem Artikel von 2006 hervorgeht, waren und sind von der EU-Biozid-Verordnung nicht nur Stoffe wie das allseits beliebte Teebaumöl und Lavendelextrakt betroffen, sondern sogar Lebensmittel bei denen eine antimikrobielle Wirkung nachgewiesen ist, wie Raps- oder Leinöl. Weiter hieß es: „Diese Substanzen finden sich auf einer Liste von mehr als 100 bioziden Wirkstoffen, die die EU-Kommission in diesen Tagen vorgelegt hat. Für sie hat sich bislang kein Unternehmen gefunden, das ihre Zulassung nach der Europäischen Biozid-Richtlinie betreiben will. Die Biozidgesetzgebung sollte dazu führen, dass risikoreichere durch risikoärmere Stoffe abgelöst werden. Die Anforderungen wurden allerdings so hoch geschraubt, dass im Endeffekt nur die profitabelsten übrig bleiben“. Und: „Naturstoffe werden meist in kleinen Mengen verarbeitet und überwiegend von mittelständischen Betrieben. Diese schrecken vor dem hohen finanziellen Aufwand des Zulassungsverfahrens zurück, weil absehbar ist, dass sie die Ausgaben nicht wieder erwirtschaften können. Denn für Naturstoffe müssen Eigenschaften und mögliche Nebenwirkungen auf Mensch und Umwelt genauso gründlich erfasst werden wie für synthetische Substanzen. Für ein komplettes Datenpaket sind Kosten von mehreren Millionen Euro anzusetzen. Allein für die Bearbeitung des Dossiers durch die Behörden werden zusätzlich Gebühren von mehr als 100.000 Euro fällig“ (30.06.06) Leider verfügen wir nicht über den notwendigen Finanz-Etat eines multinationalen Pharmagiganten, der derartige Summen vermutlich aus der Portokasse bezahlen könnte. Denn dieselben Richtlinien und Kosten gelten auch für alle anderen Anmeldungen und Zulassungen, von den Lebensmittelergänzungsstoffen, den therapeutischen Produkten, bis eben hin zu den „pflanzlichen Bioziden“. https://www.ernaehrungs-umschau.de/news/30-06-2006-biozid-richtlinie-aus-fuer-naturstoffe-zur-schaedlingsbekaempfung/ So ist es uns natürlich völlig klar, dass man auch Substanzen wie den GKE von Dr. Harich auf seine Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt testen und untersuchen muss, auch wenn dieser auf einer rein pflanzlichen Grundlage basiert. So wurde der GKE von Dr. Harich in den vergangenen 50 Jahren, zwar nicht direkt in der EU, jedoch in vielen wissenschaftlich maßgeblichen Institutionen in aller Welt mit den modernsten wissenschaftlichen Methoden sehr umfassend erforscht. Und mit Sicherheit hätte es einen großen medialen Aufschrei gegeben, wenn dabei Probleme mit diesem Mittel aufgetreten wären. Auch die diversen Bücher über den GKE des Dr. Harich hätte es wohl mit Sicherheit auch niemals gegeben. Anbei finden Sie eine kurze Liste derartiger Laboratorien, die im Rahmen der Buchpublikationen von den diversen Autoren kontaktiert und recherchiert wurden: Department of Health and Human Services, FDA, Washington, D.C. USA Department of Food Technology, Gycongsang University, Chinju, Korea Florida Department of Agriculture, Tallahasee, Florida, USA Pasteur Institute, Paris, France Silicon Valley Chemlab. Santa Clara, Kalifornien, USA Umfassende Liste weiterer Laboratorien im Buch von Dr. Allan Sachs Wir weisen auch an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass diese Laboratorien sich außerhalb der EU befinden und somit keine Zulassung, Anwendungsempfehlung oder Sicherheit gemäß der Richtlinien der EU darstellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir den GKE von Dr. Harich ausnahmslos nur zur äußerlichen Anwendung in Aromaöl-Diffusoren und Luftzerstäubern empfehlen. |